Für AKZENTE Personal hat Sicherheit oberste Priorität. Aus diesem Grund möchten wir Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Details informieren, die Sie im Zusammenhang mit der Arbeitskräfteüberlassung beachten sollten.
Als Kunde haften Sie für die volle Erfüllung der Ansprüche des an Sie verliehenen Personals inklusive aller Abgaben (§ 14 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz). Im Haftungsfall kann der vermeintlich günstigste Anbieter dadurch ganz schnell zum teuersten werden.
Mit dem Dreifachschutz von AKZENTE Personal gehen Sie hingegen auf Nummer sicher.
Sie sollten von jedem Personaldienstleister vor Auftragserteilung und auch laufend je eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse sowie vom Finanzamt verlangen. Im Falle, dass keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird, sollten Sie von einer Zusammenarbeit Abstand nehmen.
AKZENTE Personal stellt diese Unterlagen jederzeit prompt zur Verfügung.
aktuelle Files:
UBB_Finanzamt_1124.pdf - 413kB
UBB_OEGK_1124.pdf - 109kB
UBB_StadtkasseWi_24.pdf - 37kB
Wenn ein Arbeitskräfteüberlasser zahlungsunfähig wird, führt das für die Kunden unweigerlich zu großen Problemen. Aus diesem Grund sollten Sie nur auf Partner vertrauen, deren Bonität laufend objektiv geprüft wird.
AKZENTE Personal zählt im Bonitätsranking des Kreditschutzverbandes zu den besten Personaldienstleistern Österreichs.
Seit 1. September 2009 erstellt die Gebietskrankenkasse eine Liste der haftungsfreigestellten Unternehmen. Aus Verwaltungs- und Haftungsgründen sollte Ihr Personalbereitsteller unbedingt auf dieser Liste aufscheinen.
AKZENTE Personal ist bereits vom ersten Tag an in der HFU-Liste eingetragen.
aktuelles File:
HFU-Gesamtliste.pdf - 36kB
AKZENTE Personal ist Mitglied im Verband Österreichs Personaldienstleister. Dadurch verpflichten wir uns, über die gesetzlichen Grundbestimmungen hinaus, einen strengen Verhaltenskodex einzuhalten. Dies dient als Qualitätsmerkmal gegenüber unseren Kunden und MitarbeiterInnen und zeichnet AKZENTE Personal als seriösen und kompetenten Arbeitskräfteüberlasser aus.
AKZENTE Personal wird jährlich in der Liste der geeigneten Unternehmen des Auftragnehmerkataster Österreich geführt. Durch die Führungsbestätigung des ANKÖ qualifiziert sich AKZENTE Personal an Ausschreibungen öffentlicher Stellen teilzunehmen. Die aktuelle Führungsbestätigung können Sie mittels des nachfolgenden Links einfach herunterladen.
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ANKOE_2024.pdf - 207kB